Vernehmlassung

Vernehmlassung Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG)

Die SVP Kanton Bern ist der Auffassung, dass auch künftig die Fusionen nur nach dem «bottom-up»-Prinzip erfolgen sollen. Es ist auf jegliche Zwangsmassnahmen zu verzichten. Die SVP ist daher sehr befremdet, dass gemäss Vortrag eine Regelung vorgesehen ist, welche Gemeinden in gewissen Perimetern faktisch zur Fusion nötigen. Besonders stossend ist, dass diese Regelung im Gesetzeserlass nicht auftaucht, sondern lediglich im Vortrag auf Seite 19 wie folgt erwähnt ist: «Die Weigerung einer Gemeinde, in einem objektiv sinnvollen Perimeter, eine Fusion nicht mindestens ernsthaft zu prüfen, wird gegenüber der Direktion für Inneres und Justiz zu begründen sein.» Eine solche Praxis ist nicht statthaft und entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage.

 Zweck und Ziele

Die SVP Kanton Bern begrüsst grundsätzlich, dass in Artikel 2 neu die ‘Sicherstellung der Leistungsfähigkeit’ genannt ist. Diese ist allerdings nur schwer messbar und nicht von Gemeinde zu Gemeinde direkt zu vergleichen. Fusionen müssen von unten wachsen und ihre Sinnhaftigkeit in erster Linie durch die direkt betroffenen Personen beurteilt werden. Eine grossflächigere Fusion, die strategisch richtig erscheint, aber hinter welcher nicht alle Beteiligten stehen, kann das Potential bezüglich Leistungsfähigkeit nur schwer ausschöpfen, da Widerstände entgegenwirken.

Dass die Genehmigung des Abklärungsbeitrages neu durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung erfolgt und verfügt wird, ist sinnvoll. Es ist auch zu begrüssen, dass der Abklärungsbeitrag auch künftig nicht von einer späteren Umsetzung abhängig sein wird – bereits die Abklärung erfordert einen enormen Zusatzaufwand. Das Maximum der Beiträge wird hiermit deutlich gesenkt, was dem Willen des Grossen Rates zu einem gezielteren Mitteleinsatz entspricht.

Fusionsbeitrag

Die bisherige Ziff. 2, wonach die Fusionshilfe auf Gesuch hin auch bei weniger als 1000 Personen ausgerichtet werden kann, ist aus Sicht der SVP Kanton Bern zwingend beizubehalten. Je nach topographischer Begebenheit kann auch eine kleinere Fusion absolut sinnvoll sein und zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit beitragen. Es ist zudem zu bedenken, dass auch bei sogenannten Kleinst-Fusionen der Aufwand, welcher in den Gemeinden betrieben wird, nicht zu unterschätzen und in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einer grösseren Fusion ist. – Der Verzicht auf eine entsprechende Auszahlung würde dem eigentlichen Grundsatz des Gesetzes ‘Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen’ klar widersprechen.

 Zentrumsbonus

Die SVP Kanton Bern steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber, vor allem wenn damit nötigende Massnahmen verbunden werden. Grundsätzlich wäre gegen einen Anreiz, dass sich Gemeinden freiwillig an einem strategischen Zusammenschluss mit einer Zentrumsgemeinde beteiligen, nicht a priori etwas einzuwenden. Wenn aber im Vortrag festgehalten wird, dass Gemeinden, welche sich weigern, eine Fusion in einem festgelegten Perimeter zu prüfen, dies gegenüber der Direktion für Inneres und Justiz zu begründen haben, widerspricht dies dem Grundsatz der Freiwilligkeit und übt Druck auf die Gemeinden aus. Eine zusätzliche Konzentration auf die Zentren ist zudem nicht in jedem Fall möglich und sinnvoll und führt für Gemeinden, welche aufgrund ihrer geographischen Lage fernab eines potenziellen Zentrums sind, zu einem entscheidenden und nicht gerechtfertigten Standortnachteil.

Die SVP Kanton Bern lehnt daher die Ausrichtung des Zentrumsbonus und alle damit in Erwägung gezogenen Zwangsmassnahmen ab.

Allgemein

Der Grundsatz der Freiwilligkeit für Gemeindefusionen ist in jedem Fall beizubehalten. Die SVP Kanton Bern wird darauf achten, dass nicht mit unnötigem Druck oder der finanziellen Schlechterstellung von Gemeinden ein versteckter Zwang zu einer Fusion erfolgt. Nur Fusionen, welche von unten heranwachsen und sowohl von der Bevölkerung als auch von den Behörden gewünscht und unterstützt werden, sind zielführend und erreichen dadurch nicht nur die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, sondern auch deren Steigerung.

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