Verordnung über die Aufsicht von stationären und ambulanten Leistungen für Kinder (AKLV)
Generelle Bemerkungen
Die SVP Kanton Bern hat die Gesetzesvorlage des Kinderförder- und Schutzgesetzes (KFSG) in der Wintersession 2020 voll unterstützt. Eine Vereinheitlichung mit weniger Bürokratie ist der SVP generell ein wichtiges Anliegen. Die Neuregelung ermöglicht mit der Verordnung eine Überprüfung durch die Behörde, ob die Leistungserbringungen rechtskonform und kindesgerecht erbracht werden.
Ebenso begrüsst die SVP die vorgesehene Gesetzesevaluation nach fünf Jahren, dies jedoch mit dem Aufruf, auch den Mut zu Korrekturen zu haben. Insbesondere gilt dies im Zusammenhang mit dem Verzicht auf unnötigen bürokratischen Aufwand.
Anmerkungen zu einzelnen Artikeln
Art. 8 Abs. 3
Der Artikel sollte folgendermassen angepasst werden: «Für die Prüfung, ob ein wichtiger Grund nach Artikel 6 Absatz 1 PAVO vorliegt, wird in der Regel in jedem Fall eine Abklärung im Herkunftsland des Kindes durchgeführt.»
Art. 28 Abs. 4 (neu)
Die SVP Kanton Bern schlägt folgenden zusätzlichen Absatz 4 vor: «Bei Mängeln in der Aufsichtspflicht wird dem betroffenen Betrieb eine Kostenbeteiligung an den Aufsichtsmassnahmen in Rechnung gestellt».