Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV)
Generelle Bemerkungen
Die SVP hat die Gesetzesvorlage der Kinderförder- und Schutzverordnung KFSG in der Wintersession 2020 voll unterstützt. Eine einheitliche Steuerung und Aufsicht ist überfällig und wird von der SVP begrüsst.
Leistungsverträge und Anforderungen an die Organisationen sollen die nötige Transparenz schaffen.
Eine Kostenbeteiligung der Unterhaltspflichtigen wird ebenso seitens der SVP begrüsst. Eltern sollen via abgestuften Beitrag im Verhältnis zum Jahreseinkommen in die Pflicht genommen können werden.
Anmerkungen zu einzelnen Artikeln
Art. 4 Abs. 3 (neu)
Die SVP Kanton Bern schlägt folgenden zusätzlichen Absatz 3 vor: «Das Leistungsangebot erfolgt auch dezentral»
Art. 5 Abs. 1
Der Absatz sollte folgendermassen ergänzt werden: «Die Direktion für Inneres und Justiz erstattet dem Regierungsrat und dem Grossen Rat alle vier Jahre Bericht über die Angebots- und Kostenplanung.».
Art. 7 Abs. 1 Bst. f (neu)
Die SVP Kanton Bern schlägt folgenden zusätzlichen Buchstaben f vor: «zum Austausch zwischen den Schnittstellen der verschiedenen Sozialpartner»
Art. 8 Abs. 3
Der Absatz sollte folgendermassen angepasst werden: «Ihnen kann eine für ehrenamtliche Tätigkeiten angemessene symbolische Entschädigung ausgerichtet werden.»