Vernehmlassung

Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

Zu Art. 8h Abs. 1 Bst. b

Mit der Änderung der Sozialhilfeverordnung wird die Massnahme 44.7.2 des EP 2018 umgesetzt. Die SVP Kanton Bern hat diese Massnahme unterstützt und ist somit auch mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden. Die Gewährung eines Betrags, welcher der Prämie innerhalb der fünf (anstatt zehn) günstigsten Krankenkassen entspricht, erachten wir als sinnvoll.

Zu Art. 32 Abs. 4, Art. 41b und Art. 41c

Die SVP Kanton Bern kann sich mit der Aufhebung der Bestimmungen betreffend Beurteilung der Kosteneffizienz der Sozialdienste einverstanden erklären, da offenbar das Bonus-/Malus-Modell in der Praxis keine verlässlichen Aussagen zur Kosteneffizienz der Sozialdienste machen kann. Jedoch muss das Ziel der Verbesserung der Kosteneffizienz der Sozialdienste unbedingt weiterverfolgt werden. Die SVP Kanton Bern erwartet deshalb, dass ein neues, zielführendes Anreizsystem entwickelt wird.

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