Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV)
Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) mit dieser Verordnung sehr gut, klar und effizient umgesetzt wird.
Ebenfalls begrüssen wir das neu vorgesehene System bezüglich der Aus und Weiterbildung der nichtuniversitären Gesundheitsberufe (Art. 75ff). Damit werden die verschiedenen Dienstleister in Bezug auf die Bildung gleichermassen in die Pflicht genommen. Dabei gehen wir davon aus, dass für die Bildung insgesamt nicht weniger Mittel zur Verfügung stehen, und dass allfällige Mehrbelastungen bei den einzelnen Dienstleistungsbereichen insgesamt durch entsprechende Tarifanpassungen kompensiert werden.
Generell muss das Ziel einer diskriminierungsfreien und wohnortsnahen Versorgung gewährleistet sein, also auch in der Peripherie des Kantons Bern. Die Versorgungslage in der Peripherie stellt grosse Herausforderungen bez. Anzahl Bewohner in Relation zu der gegebenen Streusiedlungen.
Die SVP regt eine Überprüfung des Überangebotes in Stadt und Agglomeration an und erwartet konkrete Vorschläge, dieses zu beheben, damit die Kosten nicht noch mehr explodieren.
Anmerkungen zu einzelnen Artikeln
Art. 25:
Bezüglich der Beurteilung der Versorgungsrelevanz von ambulanten Leistungserbringern müsste das Kriterium in Absatz 4, Buchstabe b, das da lautet: «die Erfahrung des Leistungserbringers…» unseres Erachtens durch «die Bereitschaft des Leistungserbringers…» ersetzt werden. Es sollte nicht sein, dass neue oder private Anbieter in Bezug auf den Erhalt von Leistungsverträgen schlechter gestellt werden als bisherige.