Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)
Die SVP Kanton Bern begrüsst die vorgeschlagene Verordnung. Das BLG im Kanton Bern bietet zusätzliche Leistungen an, die in den meisten anderen Kantone nicht erbracht werden.
Der Systemwechsel bietet den Menschen mit Behinderung die wichtige Entscheidungsfreiheit, ob sie stationär oder selbstständig leben wollen. Sie werden damit neu «Arbeitgeber», da sie die Leistungen selber bestellen und die Leistungen bezahlen. Mit der individuellen Bedarfsermittlung wird der Umfang der benötigten Leistungen erfasst. Neu werden die Angehörige, die im nahen Umfeld der betroffenen Menschen mit Behinderung stehen, entschädigt, wenn diese Betreuungs- und Assistenzleistungen erbringen. Das BLG regelt die Leistungen für erwachsene Personen und nicht diejenigen für Kinder und Jugendliche. Die Dienstleistungen für diese Personengruppe werden über das KFSG geregelt. Die vorgeschlagene Verordnung setzt das BLG in sinnvoller Weise um und die SVP unterstützt sie vollumfänglich. Zu den einzelnen Artikeln hat die SVP keine Bemerkungen. |