Medienmitteilung
Zum Umgang mit dem obersten Kader in der Berner Verwaltung
Zum Umgang mit dem obersten Kader in der Berner Verwaltung
Schluss mit Sonderprivilegien für oberste Kader
Die Nachricht, dass in der Berner Verwaltung an das oberste Kader nicht angeordnete Überstunden ausbezahlt wurden, hat für grosse Empörung in der Bevölkerung gesorgt. Besonders stossend ist, dass das unbeschränkte Aufschreiben von Überstunden durch oberste Kader offenbar zur gängigen Praxis gehört. Es ist höchste Zeit, dass auch in der Berner Verwaltung gilt, was in jeder Privatfirma, aber auch bei den meisten Gemeinden üblich ist. Aus den Reihen der SVP Grossratsfraktion wurden entsprechende Vorstösse eingereicht und die OAK zum Handeln aufgefordert.
Schluss mit Sonderprivilegien für oberste Kader
Die Nachricht, dass in der Berner Verwaltung an das oberste Kader nicht angeordnete Überstunden ausbezahlt wurden, hat für grosse Empörung in der Bevölkerung gesorgt. Besonders stossend ist, dass das unbeschränkte Aufschreiben von Überstunden durch oberste Kader offenbar zur gängigen Praxis gehört. Es ist höchste Zeit, dass auch in der Berner Verwaltung gilt, was in jeder Privatfirma, aber auch bei den meisten Gemeinden üblich ist. Aus den Reihen der SVP Grossratsfraktion wurden entsprechende Vorstösse eingereicht und die OAK zum Handeln aufgefordert.
Die Berichte in den Medien, wonach in der Berner Verwaltung Überstunden für oberste Kader in der Grössenordnung von 3700 Stunden nachträglich bewilligt und ausbezahlt wurden, hat bei der Bevölkerung grosse Empörung ausgelöst. Die SVP Kanton Bern steht zu einer gut funktionierenden Verwaltung sowie zu guten Arbeitsbedingungen für die Verwaltungsangestellten. Dies schliesst aber überrissene Sonderprivilegien für Kaderleute klar aus. Wenn Überstunden in dieser Menge unbewilligt angehäuft werden können und schliesslich auch noch ausbezahlt werden, lädt dies zu Missbräuchen geradezu ein. Zudem untergräbt eine solche Praxis die Arbeitsmoral all jener Angestellten, die nicht in den Genuss solcher Privilegien kommen. Offenbar handelt es sich bei dem aufgedeckten Fall nicht um einen Einzelfall, sondern um die übliche Praxis auf der Basis der bestehenden Regelungen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, damit nicht länger Steuergelder für Sonderprivilegien ausgegeben werden, während an anderen Orten auf Grund der Wirtschaftskrise gekürzt werden muss. Aus den Reihen der Grossratsfraktion wurden deshalb zu diesem Thema Vorstösse eingereicht und auch die Oberaufsichtskommission (OAK) zum Handeln aufgefordert.
Motion Grossrat Thomas Fuchs (SVP), Bern
Kanton Bern – Schluss mit Überzeit, Gleitzeit und Ferien à Discretion!
Der Kanton Bern braucht dringend eine neue Regelung für die Überzeit, Gleitzeit und Ferien. Über 100 Millionen Franken Rückstellungen für Zeitguthaben sprengen jeglichen Rahmen und animieren das Kantonspersonal geradezu, auch in Krisenzeiten munter weiter Zeitguthaben auf ihren Langzeitkonti anzusparen. Aus finanziellen Gründen ist hier zwingend eine Neuregelung notwendig, wie dies in der Privatwirtschaft längstens Gang und Gäbe ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, damit nicht länger Steuergelder für Sonderprivilegien ausgegeben werden, während an anderen Orten auf Grund der Wirtschaftskrise gekürzt werden muss.
Kanton Bern – Schluss mit Überzeit, Gleitzeit und Ferien à Discretion!
Der Kanton Bern braucht dringend eine neue Regelung für die Überzeit, Gleitzeit und Ferien. Über 100 Millionen Franken Rückstellungen für Zeitguthaben sprengen jeglichen Rahmen und animieren das Kantonspersonal geradezu, auch in Krisenzeiten munter weiter Zeitguthaben auf ihren Langzeitkonti anzusparen. Aus finanziellen Gründen ist hier zwingend eine Neuregelung notwendig, wie dies in der Privatwirtschaft längstens Gang und Gäbe ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, damit nicht länger Steuergelder für Sonderprivilegien ausgegeben werden, während an anderen Orten auf Grund der Wirtschaftskrise gekürzt werden muss.
Die grosszügige Handhabung der Zeitregelung im Kanton Bern bedarf dringend einer Überarbeitung. Ich bitte daher den Regierungsrat, eine Vorlage auszuarbeiten, welche folgende Punkte umfasst:
1. System, bei welchem die obersten Kader keine Überstunden mehr geltend machen können
2. Festlegung eines jährliches Maximums an angeordneter Überzeit pro Jahr und Person (Vorschlag 100 Stunden)
3. Festlegung, dass Überstunden nur mit ausdrücklicher Anordnung anrechenbar und im Regelfall zu kompensieren und nicht auszuzahlen sind.
4. Festlegung eines maximalen positiven oder negativen Arbeitszeitsaldos beim Jahreswechsel (Vorschlag 2 Wochen-Sollzeit). Ein grösserer positiver Arbeitszeitsaldo verfällt grundsätzlich am Jahresende. Ausnahmen müssen klar geregelt und vor allem auch bewilligt werden.
5. Festlegung eines Maximums an Ferientagen, das ins neue Jahr übertragen werden darf (Vorschlag 10 Tage). 6. Festlegung einer Übergangsfrist, in welcher heute bestehende Ferienguthaben, Gleitzeitguthaben sowie Überzeit bis auf die festgelegten Maxima abzubauen sind.Fragestunde Grossrat Thomas Fuchs (SVP), Bern
Goldene Fallschirme nun auch beim Kanton Bern?
Ein nur dank der Sonntagspresse publik gewordener Fall im Zusammenhang mit einer Vertragsauflösung \“im gegenseitigen Einvernehmen\“ lässt aufhorchen. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welcher Direktion war der Kadermitarbeiter tätig und wieso dauerte es 10 Jahre bis man zum Schluss kommt, dass man sich \“im gegenseitigen Einvernehmen\“ trennen will?
2. Wie viele Überstunden hat der Kaderbeamte in welcher Zeit geleistet?
3. Wie hoch war die Abgangsentschädigung (goldener Fallschirm) und wie setzt sich der Totalbetrag im Detail zusammen?
1. System, bei welchem die obersten Kader keine Überstunden mehr geltend machen können
2. Festlegung eines jährliches Maximums an angeordneter Überzeit pro Jahr und Person (Vorschlag 100 Stunden)
3. Festlegung, dass Überstunden nur mit ausdrücklicher Anordnung anrechenbar und im Regelfall zu kompensieren und nicht auszuzahlen sind.
4. Festlegung eines maximalen positiven oder negativen Arbeitszeitsaldos beim Jahreswechsel (Vorschlag 2 Wochen-Sollzeit). Ein grösserer positiver Arbeitszeitsaldo verfällt grundsätzlich am Jahresende. Ausnahmen müssen klar geregelt und vor allem auch bewilligt werden.
5. Festlegung eines Maximums an Ferientagen, das ins neue Jahr übertragen werden darf (Vorschlag 10 Tage). 6. Festlegung einer Übergangsfrist, in welcher heute bestehende Ferienguthaben, Gleitzeitguthaben sowie Überzeit bis auf die festgelegten Maxima abzubauen sind.Fragestunde Grossrat Thomas Fuchs (SVP), Bern
Goldene Fallschirme nun auch beim Kanton Bern?
Ein nur dank der Sonntagspresse publik gewordener Fall im Zusammenhang mit einer Vertragsauflösung \“im gegenseitigen Einvernehmen\“ lässt aufhorchen. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welcher Direktion war der Kadermitarbeiter tätig und wieso dauerte es 10 Jahre bis man zum Schluss kommt, dass man sich \“im gegenseitigen Einvernehmen\“ trennen will?
2. Wie viele Überstunden hat der Kaderbeamte in welcher Zeit geleistet?
3. Wie hoch war die Abgangsentschädigung (goldener Fallschirm) und wie setzt sich der Totalbetrag im Detail zusammen?