Torpedieren die neuen EU-Verträge Berner Sozialhilfe-Regeln?

Die SVP Grossratsfraktion tagt heute zur Sessionsvorbereitung im Bundeshaus. Thema sind auch die EU-Verträge. Mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit droht auch eine Aushebelung der bernischen Sozialhilfegesetzgebung.
Mit den neuen EU-Verträgen würde sich die Schweiz unter anderem dazu verpflichten, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie in grossen Teilen zu übernehmen. Gemäss Experten des Bundes wären damit 690’000 Personen fünf Jahre nach Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregeln berechtigt, in der Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht zu beantragen. In den Folgejahren kämen jeweils jährlich bis zu 70’000 weitere Personen dazu. Das Aufenthaltsrecht gälte zudem weiter, auch wenn die Personen Sozialhilfe beziehen. Der Bund rechnet entsprechend mit 3000 bis 4000 zusätzlichen Sozialhilfefällen pro Jahr und damit verbundenen Mehrkosten von bis zu 74 Millionen Franken in der Sozialhilfe, zudem jährliche zusätzliche Kosten von 7 Millionen pro Jahr für Ergänzungsleistungen und ca. 22 Millionen für die Arbeitslosenkasse.
Die schieren Zahlen alarmieren die Grossratsfraktion. Es stellen sich Fragen zur Wirksamkeit und der Geltung des in diesem Jahr vom Grossen Rat behandelten Sozialhilfegesetzes und weiterer Regelungen. Es stellen sich auch Fragen zu den Auswirkungen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf das Zusammenleben im Kanton Bern und auf die bernischen Finanzen. Mit einer dringlichen Fraktionsinterpellation soll Klarheit geschaffen werden.
