Medienmitteilung

Sehr erfolgreiche Herbstsession für die SVP

Auch in dieser Herbstsession gelang es trotz knapper Mehrheiten, etliche Gesetzesvorlagen im Sinne der SVP durchzusetzen. Das heisst, es konnten Steuergelder gespart und viele linke Forderungen abgewehrt werden.

Grossrätin Anne Speiser wurde zur 1. Grossratsvizepräsidentin gewählt. Sie ersetzt Grossrat Raphael Lanz, der auf Grund seiner Regierungsratskandidatur auf das Amt verzichtete. Die SVP konnte auch einen neuen und schon von Anfang an sehr aktiven Grossrat begrüssen: Jann Bangerter ersetzt Korab Rashiti. Verabschieden musste sich die Fraktion von den zurücktretenden Grossräten Ueli Augstburger, Peter Zumbrunn und Marc Tobler.

Hilfe zur Selbsthilfe und wirksame Kontrolle – das neue Sozialhilfegesetz
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg hat dem Grossen Rat ein neues wirkungsvolles Sozialhilfegesetz vorgelegt und es ist gelungen, die meisten linken Aufweichungsversuche abzuwehren. Insbesondere konnten folgende, wichtige Punkte durchgesetzt werden:

  • Sozialhilfeempfänger müssen eine der beiden Amtssprachen des Kantons erlernen
  • Die Hilfe muss bei Pflichtverletzungen oder selbstverschuldeter Bedürftigkeit gekürzt werden.
  • Sozialhilfe muss zurückerstattet werden, wenn Mittel vorhanden sind. Dies muss auch für Eltern gelten, deren Kinder Sozialhilfe bezogen haben, und auch im Fall einer Erbschaft.
  • Die Rückerstattungspflicht entfällt weiterhin erst nach 10 Jahren und nicht früher, wie von Links gefordert.
  • Die Sozialinspektion braucht keine vorgängige Zustimmung der Sozialbehörden und die Überwachungsergebnisse sind als Beweismittel zulässig. Die Datenschutzbestimmungen für die Zusammenarbeit der Behörden wurden zudem gelockert.
  • Sozialbehörden und Gemeinden können neu sanktioniert werden, wenn sie Massnahmen nicht umsetzen, die im Rahmen einer Überprüfung durch die Gesundheitsdirektion festgelegt worden sind.
  • Die Bezahlkarten in der Asylsozialhilfe, welche auf einen SVP-Vorstoss zurückgehen, wurden verankert und auch Sanktionen festgelegt zur Verhinderung der Umgehung.

Einzig in einem wichtigen Punkt unterlagen die Bürgerlichen: Wenn jemand sein Vermögen verschenkt und dann in der Sozialhilfe landet, wird er in vollem Umfang unterstützt, obwohl die Lage selbstverschuldet ist.
Die SVP ist zuversichtlich, das gute Ergebnis auch durch die in der Frühlingssession bevorstehende zweite Lesung zu bringen.

Leistung soll sich lohnen – auch steuerlich
Wer im Kanton Bern wenig verdient und eine kleine Lohnerhöhung erhält, wird steuerlich bestraft. Die Steuerprogression ist nämlich bei tieferen und mittleren Einkommen steiler als in anderen Kantonen. Mit einer Steuergesetzrevision soll dies nun korrigiert werden. Die Linke forderte vergeblich eine Erhöhung der Einkommenssteuern für Grossverdiener oder eine Ausweitung der Erbschaftssteuer. Ebenfalls klar abgelehnt werden konnte die Abschaffung der Standortvorteile Pauschalbesteuerung und Vermögenssteuerbremse. Auch dieses Gesetz geht in eine zweite Lesung.

Ja zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!»
Der Grosse Rat verabschiedete einen Gegenvorschlag, in dem nur noch von Bären und Wölfen, aber nicht mehr von Luchs und Goldschakal die Rede ist. Dabei soll 2038 eine so genannte Sunset-Klausel greifen und das Gesetz wieder entfallen, wenn es nicht mehr nötig ist. Mit den Ergebnissen der Gesetzesberatung sind auch die Initianten grundsätzlich einverstanden, welche bereits im Vorfeld in Aussicht gestellt haben, die Initiative zurückzuziehen, sofern nicht eine Umweltorganisation das Referendum zum Gegenvorschlag ergreift.

Schweizer Werte an Schweizer Schulen
Bräuche, Werte, Traditionen und das kulturelle Erbe des Kantons Bern sowie der Schweiz sollen wieder vermehrt im Unterricht auf allen Schulstufen vermittelt und gepflegt werden. Diese Forderung aus den Reihen der Bürgerlichen unter der Führung der SVP nahm der Regierungsrat zwar an, betrachtete das Anliegen aber als erfüllt und empfahl daher die Abschreibung. Der Grosse Rat hat dem Anliegen nun Nachdruck verliehen, indem der Vorstoss überwiesen und nicht abgeschrieben wurde. Nun darf man gespannt sein, wie er umgesetzt wird. Es wäre wohl an der Zeit, dass die Bildungsdirektion in bürgerliche Hände kommt, mit dem bürgerlichen Fünferticket.

Weitere erfolgreiche Vorstösse aus den Reihen der SVP

  • Mehr Parkplätze für Events rund ums Wankdorf, damit die Quartiere nicht an den Anschlag kommen.
  • Eine Lösung für das konsequente Durchsetzen des Busseninkassos künftig auch bei ausländischen Fahrzeugführern von Mietautos.
  • Bessere Zuteilung der Ressourcen im besonderen Volkschulangebot, damit die Kosten nicht überall steigen, während die konkrete Förderung der Kinder nicht besser wird.

Erfolgreich abgelehnte Vorstösse von links
Der linke Forderungskatalog, der abgewehrt werden konnte, umfasst

  • Kommunale Pilotprojekte für einen kostenlosen ÖV für Kinder und Jugendliche. Bereits in der Wintersession 2024 war ein Vorstoss desselben Motionärs abgelehnt worden, der einen kostenlosen ÖV für sämtliche Kinder und Jugendliche im Kanton Bern gefordert hatte.
  • Kantonale Gesetze zum Schutz von Jugendlichen im Schulalter vor den negativen Auswirkungen sozialer Netzwerke. Es liegt in den Händen der Eltern und der Schulen, hier massvoll zu lenken, ein kantonales Gesetz ist nicht der richtige Weg. Einem Handy-Verbot an Schulen hat die SVP zugestimmt, aber auch hier mit dem Hinweis, dass die Schulen dies bereits machen und das Anliegen daher bereits erfüllt ist.
  • Eine Überprüfung der kantonalen Gesetzesgrundlagen im Bereich Asyl- und Ausländerrecht, ob Kinderrechte ausreichend geschützt sind. Tatsache ist, dass die Kinderrechte bereits umfassend geschützt sind, es braucht keine teure neue Studie, die gibt es schon.
  • Ein Leistungsauftrag für die Uni Bern für die Tibetische Sprache und Kultur als Studienangebot der Universität Bern, koste es, was es wolle.

Beim überteuerten Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» muss das Volk korrigieren
Das Kunstmuseum muss saniert werden. Zur Debatte steht nun aber auch ein teurer Ergänzungsbau. Dies könnte ein Fass ohne Boden werden. Zwar konnten gewisse Verbesserungen im Geschäft erreicht werden. So wurde ein Kostendach von 81 Millionen (!) beschlossen und wurde aufgrund eines SVP-Antrags festgehalten, dass nicht nur die Teuerung, sondern auch eine allfällige Erhöhung der MwSt. im Kostendach enthalten sind. Was aber passiert, wenn es trotzdem teurer kommt, ist unklar. Eine deutliche Mehrheit des Grossen Rates nahm den Kredit dennoch an.

Ein überparteiliches Komitee hat nun mit den Vorbereitungsarbeiten für das Referendum gegen den Kreditbeschluss begonnen. Die Sammelfrist beginnt voraussichtlich im Oktober und endet bereits im Januar 2026, es bleibt somit – auch angesichts der Herbstferien – nicht viel Zeit, um die notwendigen 10’000 Unterschriften zu sammeln.

Wir bleiben weiter für Sie am Ball mit Vorstössen und Anträgen im Grossen Rat!

Schauen Sie auch rein in unsere Video-Shorts auf youtube!

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
Schweizerische Volkspartei des Kantons Bern, Optingenstrasse 1, 3013 Bern
Telefon
031 336 16 26
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden