Vernehmlassung

Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG)

Beim Gesetz über die digitale Verwaltung handelt es sich um ein Rahmengesetz. Wie im Vortrag erwähnt, ist der Rahmen auf allen Ebenen noch mit konkreten Inhalten zu füllen. Wir beschränken unsere Stellungnahme daher auf einige grundsätzliche Punkte und behalten uns vor, im parlamentarischen Prozess oder im Rahmen einzelner Vorhaben detaillierter Stellung zu nehmen.

 

Grundsätzlich können wir uns der Stossrichtung des Gesetzes anschliessen. Für uns ist einerseits wichtig, dass die Digitalisierung nicht zu teuren Doppelspurigkeiten und Parallelstrukturen führt. Anderseits darf der Zugang zur Verwaltung für die Bevölkerung nicht erschwert werden. In dieser Hinsicht halten wir an der Planungserklärung Nr. 8 des Grossen Rates zur SDV ausdrücklich fest und begrüssen es, dass diese im vorgelegten Entwurf berücksichtigt wurde. Zu beachten ist, dass eine digitale Verwaltung sich nicht bloss auf die elektronische Dokumentenablage und -übermittlung beschränken darf, sondern unbedingt auch die Chancen nutzen sollte, die sich durch die künstliche Intelligenz und weitere digitale Instrumente bieten. Die Steuerverwaltung etwa mit den automatischen Veranlagungen ist diesbezüglich bereits auf einem guten Wege. Wichtig ist dabei, dass auf Lösungen ab Stange gesetzt werden sollte und dass den Gemeinden weder Befugnisse entzogen werden noch neue Belastungen oder zusätzliche Kosten entstehen. Mit gesamtkantonalen Lösungen in gewissen Bereichen könnten die Gemeinden aber entlastet werden, ohne dass sie an Autonomie verlieren.

 

Gemäss Art. 21 des Entwurfes sind Beteiligungen an Unternehmen zum Zweck der Zusammenarbeit unter Behörden möglich. Bei enger Auslegung dieser Bestimmung können wir dieser Möglichkeit zustimmen, wenn dadurch die Leistungen effizienter erbracht werden können. Für uns wäre es aber ordnungspolitisch heikel, wenn solche Unternehmen ihre Dienstleistungen auch auf dem freien Markt anbieten würden.

 

Sorgen bereiten uns die Ausführungen im Vortrag zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes. Wir sind uns zwar bewusst, dass die Digitalisierung voranschreitet und der Kanton Bern diesbezüglich Handlungsbedarf hat. Angesichts der finanziellen Aussichten des Kantons Bern werden wir die in Aussicht gestellten Mehrausgaben aber nicht einfach akzeptieren können. Es wird für uns ganz entscheidend sein, dass künftige Digitalisierungsvorhaben echte Mehrwerte bzw. Effizienzsteigerungen zur Folge haben, und dass diese beziffert und dann tatsächlich auch erreicht werden.

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