Teilrevision Grossrats- und Pensionskassengesetzgebung und Geschäftsordnung des Grossen Rates: Berufliche Vorsorge für Grossratsmitglieder
Gegenstand
Mit der vorliegenden Vorlage sollen Grossratsmitglieder hinsichtlich ihres Parlamentsmandats vorsorgeversichert (gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod) werden. Damit wird eine bedeutende Vorsorgelücke geschlossen, da vermieden wird, dass Ratsmitglieder aufgrund ihrer Miliztätigkeit Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge entstehen. Konkret werden Ratsmitglieder, deren Einkommen die Eintrittsschwelle nach BVG überschreitet obligatorisch versichert, ausser wenn sie bereits im Hauptberuf versichert sind oder im Hauptberuf einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Diesfalls können sie sich freiwillig versichern lassen, ebenso Ratsmitglieder, welche die Eintrittsschwelle nicht erreichen. Verzichten sie darauf, erhalten sie stattdessen einen Beitrag in der Höhe des eingesparten Arbeitgeber-Vorsorgeanteils. Keine Versicherung bzw. keinen Beitrag erhält, wer bereits 65 Jahre alt oder zu mindestens 70 % invalid ist.
Stellungnahme
Die SVP begrüsst die vorsorgerechtliche Versicherung der Grossratsmitglieder und stellt der Vorlage die politische Unterstützung in Aussicht.
Wir befürworten, dass für die Vorsorgelösung nun ein konkreter Vorschlag vorliegt, nachdem zuvor oftmals (rechtliche) Gründe gesucht wurden, weshalb eine Lösung nicht möglich sein soll.
Insbesondere begrüssenswert ist, dass sich die Lösung mit der kantonseigenen Pensionskasse realisieren lässt und dass sich die Lösung an den ordentlichen BVG-Grundzügen orientiert. Mit dem vorliegenden Vorschlag kann zudem die ungleiche Behandlung von sozialversicherungs- und vorsorgerechtlicher Behandlung in Bezug auf die Grossratsentschädigung eliminiert werden. Wichtig ist der SVP jedoch, dass die für die berufliche Vorsorge vorgesehenen Beträge zwingend auch für diesen Zweck verwendet werden. Eine Auszahlung zur freien Verfügung würde dieser Zweckgebundenheit widersprechen und käme einer reinen Erhöhung der Entschädigung der Grossratstätigkeit gleich, was die SVP ablehnt. Die SVP fordert deshalb die Streichung von Art. 16 Abs. 2 GRG und von Art. 127a GO.
Wir sind uns bewusst, dass die Vorlage zu wiederkehrenden Mehrkosten von rund CHF 350’000 pro Jahr führen wird, was einem Durchschnittsbeitrag von rund CHF 2’000 pro Ratsmitglied und Jahr entspricht. Dabei gilt es jedoch zu betonen, dass nicht ein zusätzlicher Lohn an die Parlamentarier/-innen ausbezahlt wird, sondern es sich um Kosten für die berufliche Vorsorge handelt. Diese Mehrkosten bedeuten eine künftige Mehrbelastung von rund 3 % der Besonderen Rechnung des Grossen Rates, was angesichts der Schliessung der Vorsorgelücke als verkraftbar beurteilt wird.
