Medienmitteilung

Sozialhilfeinspektion rasch einführen, aber auch Höhe der Leistungen überprüfen

Die SVP Kanton Bern begrüsst das revidierte Sozialhilfegesetz und dessen rasche Umsetzung. Angesichts der jüngsten Kontroversen ist jedoch auch die Höhe der Leistungen zu überprüfen. Wenn ein Sozialhilfebezüger ein Auto halten kann, sind die Gelder für den Grundbedarf offensichtlich zu hoch bemessen. Dies ist unfair gegenüber all jenen, die mit einem Einkommen knapp über dem Existenzminimum über die Runde zu kommen versuchen.

Die SVP Kanton Bern begrüsst die rasche Umsetzung des revividerten Sozialhilfegesetzes und die damit angestrebte Steigerung der Effizienz der Sozialdienste. Sie begrüsst insbesondere die heute vom Regierungsrat in Vernehmlassung gegebene definitive Einführung der Sozialinspektion. Die jüngsten Diskussion rund um einen Sozialhilfebezüger, welchem gerichtlich das Halten eines Autos zugebilligt wurde, obwohl er dieses nicht zur Arbeitssuche benötigt, haben jedoch gezeigt, dass die im Kanton nach wie vor als Richtschnur geltenden SKOS-Richtlinien zu hoch bemessen sind. Nun sollen die Ansätze der Sozialhilfe noch im Rahmen eines Teuerungsausgleichs von 1,75 Prozent für die Jahre 2009 und 2010 erhöht werden. Dies wirft beträchtliche Fragen auf, welche die SVP-Fraktion dem Regierungsrat stellen will.

Die Berechnung des Grundbedarfs gemäss SKOS-Richtlinien, also gemäss Empfehlungen des Verbandes Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) stützt sich dabei auf das Konsumverhalten der einkommensschwächsten 10 Prozent der Bevölkerung. Das heisst, steigt der Wohlstand allgemein, erhöhen sich auch die Gelder, die im Rahmen der Richtlinien für den so genannten Grundbedarf ausgerichtet werden. Dieser beträgt aktuell 960 Franken pro Monat allein für Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen und weitere Ausgaben für die laufende Haushaltsführung. Der Sozialdienst kommt zusätzlich auf für die Wohnung im Rahmen der an die ortsübliche Miete orientierten Obergrenze sowie für die Grundversicherung bei der Krankenkasse.

Angesichts der explodierenden Sozialkosten im Kanton Bern und solcher Fälle wie dem genannten Auto fahrenden Sozialhilfebezüger ist zu prüfen, ob diese Richtwerte heute noch die richtigen Anreize setzen, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung eigenverantwortlich und finanziell selbständig ihr Leben bestreitet. Wenn Personen, die selber für ihr Leben aufkommen, unter dem Strich schlechter stehen, als Personen, die von den Steuerzahlenden finanziert werden, stimmt etwas mit der Höhe der ausgerichteten Leistungen nicht. Die SVP-Fraktion deponiert daher zu Handen des Regierungsrates eine Interpellation. Sie will vom Regierungsrat wissen, ob er angesichts solcher Ungerechtigkeiten bereit ist, die aktuelle Regelung kritisch zu hinterfragen.

Schaffen die SKOS-Richtlinien die richtigen Anreize?

SVP-Fraktion
Die so genannten SKOS-Richtlinien, also die Empfehlungen des Verbandes Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bilden im Kanton Bern die Grundlage für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Berechnung des Grundbedarfs stützt sich dabei auf das Konsumverhalten der einkommensschwächsten 10 Prozent der Bevölkerung. Das heisst, steigt der Wohlstand allgemein, erhöhen sich auch die Gelder, die im Rahmen der Richtlinien für den so genannten Grundbedarf ausgerichtet werden. Dieser beträgt aktuell 960 Franken für Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen und weitere Ausgaben für die laufende Haushaltsführung. Der Sozialdienst kommt zusätzlich auf für die Wohnung im Rahmen der an die ortsübliche Miete orientierten Obergrenze sowie für die Grundversicherung bei der Krankenkasse.
Jüngst gab der Fall eines Sozialhilfebezügers zu reden, als die Gemeinde Zollikofen ihm den Grundbedarf kürzen wollte, wenn er die Kontrollschilder seines Autos nicht deponiert. Das Verwaltungsgericht stützte die Kürzung jedoch nicht, sondern gab dem Sozialhilfebezüger Recht. Zahlreiche Sozialdienste stellen es ihren Klienten frei, ihr Auto zu fahren, da die Schwierigkeit besteht, dass bei einem Verbot zahlreiche Klienten ihr Auto über Verwandte registrieren lassen und so die Vorschrift umgehen. Das Beispiel zeigt aber vor allem eines auf: Den grossen Spielraum, welchen die auf der Basis der SKOS-Richtlinien ausbezahlten Gelder lassen. Dies wirft Fragen auf, um deren Beantwortung wir den Regierungsrat ersuchen:
1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass es für die arbeitende Bevölkerung schwer nachzuvollziehen ist, wenn ein Sozialhilfebezüger ein eigenes Auto fährt?
2. Ist es aus Sicht des Regierungsrates nicht stossend, wenn die Steuerzahlenden für einen Gerichtsprozess aufkommen müssen, in welchem einem Sozialhilfebezüger das Recht zugesprochen wird, ein Auto zu halten? Oder erhielt der klagende Sozialhilfebezüger keine unentgeltliche Prozessführung?
3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die SKOS-Richtlinien offensichtlich zu grosszügig bemessen sind, wenn das Halten eines Autos inkl. allen damit verbundenen Unkosten wie Benzin, Reparaturen, Pneu, Vignette, Motorfahrzeugsteuern etc. drin liegt?
4. Erachtet es der Regierungsrat nicht auch als widersprüchlich, wenn ein Sozialhilfebezüger für seine Bezüge aus der Sozialhilfe als Ausgesteuerter keine Steuern zahlt, aber offenbar über die Mittel verfügt, um Motorfahrzeugsteuern zu entrichten?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Grosszügigkeit der SKOS-Richtlinien vor dem Hintergrund der steigenden Sozialhilfekosten? Sieht er einen Zusammenhang zwischen der hohen Sozialhilfequote trotz laufender Konjunktur und der Höhe der ausgerichteten Leistungen?
6. Ist der Regierungsrat bereit, die Orientierung des bernischen Systems an den SKOS-Richtlinien kritisch zu überprüfen?

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