Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG)

Die Umsetzung des am 1. März 2023 in Kraft getretenen Rahmengesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) zeigt erste Ergebnisse. Für die SVP ist es zentral, dass das DVG ein Mittel zum Zweck darstellt, welches zu klaren Effizienzgewinnen durch Erleichterungen beim bürokratischen Aufwand und damit explizite Kosteneinsparungen führen muss.

 

Diesen Tatbeweis hat das DVG – allerdings nach erst kurzer Wirkungsfrist – noch nicht überzeugend erbracht. Eher im Gegenteil. Sorgen bereiten der SVP insbesondere die kostspieligen negativen Erfahrungen mit gescheiterten oder mit massiven Mehrkosten behafteten ICT-Projekten, wie beispielsweise bei NeVo/Rialto oder beim gescheiterten Gelan-Ersatz-Produkt.

 

Mit der vorliegenden Ergänzung des Gesetzes soll nun eine rechtliche Grundlage für einen gemeinsamen Finanzierungstopf von Kanton und Gemeinden geschaffen werden. Mit dem Geld sollen neue, innovative Ideen und Vorhaben kantonaler oder kommunaler Stellen im Bereich der Digitalisierung gemeinsam finanziell unterstützt werden.

 

Die SVP kann nachvollziehen, dass mit diesem gemeinsamen Ansatz staatsebenenübergreifend effiziente und kostenreduzierende digitale Lösungen möglich gemacht werden sollen. Zu bedenken ist aber, dass damit auch der Grundsatz «Wer befiehlt, zahlt» schleichend ausgehöhlt wird. Der Kanton schreibt die Digitalisierung vor und will nun bei den Kosten die Gemeinden mit in die Pflicht nehmen.

 

Will man diesen Weg gehen, ist entscheidend, dass mit der gemeinsamen Finanzierung auch das partnerschaftliche und paritätische Miteinander von Kanton und Gemeinden bei den Projekten gewährleistet ist. Das heisst, die SVP erwartet, dass die Gemeinden auch tatsächlich mitreden können. Schliesslich wird der zusätzliche Kostenaufwand, insbesondere für kleine Landgemeinden, nicht unerheblich sein.

 

Für die SVP ist auch wichtig, dass bei der Verwendung der Mittel aus dem gemeinsamen Finanzierungstopf ein return on investment verbunden ist. Kostspielige Studien ohne wirklichen direkten Mehrwert in der Verwaltung oder gar ein Aufblähen der Bürokratie anstatt der erwarteten effizienteren digitalen Abläufe wären nicht zu verantworten.

 

In diesem Sinne unterstützt die SVP die vorliegenden Ergänzungen zur Gesetzesrevision mit Vorbehalt. Im parlamentarischen Prozess und im Rahmen einzelner Vorhaben wird die SVP klar darauf hinwirken, dass bei den Digitalisierungsvorhaben stets der konkrete Nutzen und die Kosten sorgfältig abgewogen werden und die Stimmen der Gemeinden dabei Gehör finden.

 

Da das Gesetz ohnehin offen ist, regt die SVP in direktem Bezug zum Zweck der vorliegenden Gesetzesänderungen an, die GEVER-Pflicht gemäß Art. 1 Abs. 4 der Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) mit ablaufender Umsetzungspflicht per 1. März 2027 erneut aufzugreifen bzw. kritisch zu hinterfragen. Für eine große Zahl kleiner Einwohnergemeinden, insbesondere aber auch Burger- und Kirchgemeinden, stellt diese Auflage in der Umsetzung eine fast unlösbare und existenzbedrohende Herausforderung dar. Hier bedarf es einer fundierten Lösungssuche. Entweder in Form einer begründeten Ausnahmeregelung als Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen oder in Form einer Fristverlängerung, bis mit dem neu geschaffenen Finanzierungstopf eine angepasste und tragbare Lösung gefunden werden kann.

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