Medienmitteilung

Auch der Kanton Bern muss für den Föderalismus einstehen!

Die SVP- Nationalratsmitglieder haben sich im Namen der Demokratie an den bernischen Regierungsrat gewandt: Der Kanton Bern solle beim Bundesrat für das Ständemehr zum Rahmenabkommen einstehen. Insbesondere im Rahmen der Vernehmlassung ist darzulegen, dass die Stände vom Rahmenabkommen betroffen und damit in den Entscheid einzubeziehen sind. Die automatische Rechtsübernahme hebelt faktisch den Föderalismus aus und dies kann den Kantonen nicht egal sein. Das obligatorische Referendum und damit das Ständemehr sind ein Muss.

Die Schweiz steht aktuell mit der Europäischen Union (EU) vor dem Abschluss der Verhandlungen zum neuen Rahmenabkommen mit grosser staatspolitscher Tragweite. Während der aktuell geopolitisch turbulenten Zeit scheint uns eine klare Beziehung zu unseren Nachbarn wie auch zu all unseren anderen Partnern als zentral wichtig. Die Frage nach Art und Ausprägung der institutionellen Anbindung an die EU wird uns in den kommenden Monaten und Jahren stark beschäftigen und erfordert eine genaue Beurteilung insbesondere auf der Basis unserer bewährten föderalistischen Grundsätze.

Der Bundesrat hat beschlossen, dieses prägende und staatspolitisch entscheidende Vertragswerk nur dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Das ist aus zweierlei Hinsicht für das Fortbestehen des Föderalismus untragbar und grundsätzlich falsch:

  1. Das Stimmvolk wird von der Mitsprache ausgeschlossen. Einzig bei der erfolgreichen Einreichung des fakultativen Referendums darf das Volk auch tatsächlich seine Meinung dazu bekunden.
  2. Mit dem fakultativen Referendum braucht es (nach Zustandekommen des Referendums) bei einer Volksabstimmung kein Ständemehr. Das lange bewährte föderalistische System wird damit ausgehebelt und dem Minderheitenschutz der Kantone wird keine Rechnung getragen.

Das Bundesgericht hat bei der Anwendung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) festgehalten, dass ein solcher Staatsvertrag über unserer Verfassung steht (2C_716/2014). Dass nun der Bundesrat zum Schluss kommt, dass ein Staatsvertrag, welcher über unserer Verfassung steht, weniger politische Legitimation als eine Verfassungsänderung braucht, ist sowohl politisch als auch rechtlich kaum zu legitimieren. Vor allem aber ist es eine enorme Verletzung unseres Föderalismus – die Kantone werden mit diesem Entscheid entmachtet.

In der Bundesverfassung Artikel 1 steht: Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Die Tatsache, dass die Eidgenossenschaft durch das Volk und die Kantone gebildet wird, lässt keinen anderen Schluss zu, als dass Fragen zu institutionellen Anbindungen an einen Staatenverbund mit stärkerer Wirkung als unsere Verfassung zwingend die Zustimmung von Volk und Ständen benötigen. Dies umso mehr, als die Kantone klar und direkt betroffen sind.

Die unterzeichnenden Parlamentsmitglieder appellieren eindringlich an den bernischen Regierungsrat, in der Vernehmlassung und den Gesprächen rund um das Abkommen die obigen Überlegungen einzubringen, zum Wohl des Kantons, des Föderalismus und der Schweiz und ihrer Bevölkerung.

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