Jetzt erst recht Ja zum Volksvorschlag für gerechtere Motorfahrzeugsteuern!
Die SVP Kanton Bern nimmt den Entscheid des Bundesgerichts, dass die Abstimmung über die Senkung der Motorfahrzeugsteuer zu wiederholen ist, mit Bedauern zur Kenntnis. Mit diesem Entscheid bezahlen Bernerinnen und Berner noch länger jährlich 120 Millionen Franken zu viel. Jetzt gilt es, das Ja zum Volksvorschlag mit dem Stimmzettel rasch noch einmal zu bestätigen und damit dafür zu sorgen, dass die Motorfahrzeuglenker nicht noch länger ungerecht hohe Steuern zahlen.
Tatsache ist, dass seit Jahren mehr Motorfahrzeugsteuern in Rechnung gestellt werden, als für den Strassenunterhalt notwendig sind. Weniger als die Hälfte der jährlich im Kanton Bern eingeforderten 330 Millionen Franken wurden für die \“Strasse\“ verwendet! Nur mit einem erneuten und klaren Ja zum Volksvorschlag kann diese Ungerechtigkeit endlich korrigiert werden. Bei einer Annahme des Volksvorschlags müssten die Berner Steuerzahlenden 120 Millionen Franken weniger bezahlen, und es stünden auch in Zukunft immer noch genügend finanzielle Mittel für den Strassenbau und den Strassenunterhalt zur Verfügung.
Der Kanton Bern gehört auf Grund der Politik der überhöhten Rechnungen seit Jahrzehnten zu den teuersten Kantonen. In den meisten umliegenden Kantonen betragen die Strassensteuern gerade mal die Hälfte des Betrages, der im Kanton Bern verlangt wird! Die SVP Kanton Bern wird mit dem Initianten des Volksvorschlages, Hannes Flückiger, den Abstimmungskampf erneut an die Hand nehmen. Zahlreiche engagierte Helferinnen und Helfer stehen bereit, damit es gelingt, dafür zu sorgen, dass die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern endlich gesenkt werden und die Steuergerechtigkeit wieder hergestellt wird.
Die Entscheide des Bundesgerichts nimmt die SVP Kanton Bern mit Bedauern zur Kenntnis. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb die Abstimmungswiederholung wegen der blossen Vermutung, die Ermittlung des Volkswillens der ersten Abstimmung könnte aufgrund des äusserst knappen Resultats unzutreffend sein, der Wahl- und Abstimmungsfreiheit besser entsprechen soll als die Bestätigung des knappen Resultats, wenn die Nachprüfung nicht mehr möglich ist. Gerade das Debakel rund um die Abstimmung zu Motorfahrzeugsteuer-Vorlage zeigt, dass die neue Praxis des Bundesgerichts, wonach sehr knappe Resultate auch ohne Unregelmässigkeiten nachgezählt werden müssen, das Vertrauen der Stimmbürger in die Demokratie nachhaltig zu erschüttern droht. Die Neuerung bricht mit einer jahrzehntelangen Praxis, wonach die unterlegene Minderheit auch ein sehr knappes, aber gültiges Resultat zu akzeptieren hatte, solange keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten vorlagen. Zu dieser bewährten Praxis muss zurückgekehrt werden, damit im Interesse der Rechtssicherheit und der Demokratie wieder klare, verlässliche Spielregeln bei Abstimmungen herrschen! Dafür soll die parlamentarische Initiative sorgen, die Nationalrat Rudolf Joder 2011 im Nationalrat eingereicht hat.