Gegenvorschlag der Finanzkommission zur Initiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!»
Grundsätzliches
Die SVP Kanton Bern begrüsst die konsequente Umsetzung von Bundesrecht zum Schutz vor Grossraubtieren und der damit verbundenen Regulierung des Wolfsbestandes. Sie unterstützt im Grundsatz auch die Initiative.
Die SVP Kanton Bern ist jedoch der Auffassung, dass eine Verankerung in der Verfassung nicht stufengerecht ist und weniger schnell umgesetzt werden kann als in einer Gesetzesvorlage. Sie begrüsst deshalb einen Gegenvorschlag, welcher eine Regelung auf Gesetzesstufe vorsieht.
Bemerkungen zu den einzelnen Punkten von Art. 21a
Absatz1
Die SVP Kanton Bern anerkennt, dass schon heute seitens der Nutztierhalter/innen ein grosser Aufwand zum Schutz ihrer Nutztiere, welche mit der Beweidung der Alpen eine wichtige gemeinwirtschaftliche Aufgabe leisten, betrieben wird. Die entsprechende Regelung im Gesetzesentwurf, dass dieser nicht noch weiter ausgebaut werden darf, unterstützen wir.
Absatz 2
Auch wenn die Gesetzgebungskompetenz der Regulierung des Grossraubtierbestendes Sache des Bundes ist, sind für die Umsetzung doch die Kantone zuständig. Dass eine konsequente Ausnützung des gesetzlichen Spielraums des Bundes betreffend eine Regulierung des Bestandes in der Kantonalen Gesetzgebung erwähnt wird, erachten wir als sinnvoll. Dies hilft, bei künftigen Ereignissen möglichst zeitnah zu handeln.
Absatz 3
Sterilisation an Stelle eines Abschusses: Dieser Punkt ist neu und wenig bis gar nicht erprobt. Er bietet jedoch eine Alternative zum Abschuss, welcher gerade in Tierschutzkreisen als problematisch erachtet wird und stark umstritten ist.
In der Nutztierhaltung ist die Sterilisation von Tieren weit verbreitet und bietet die Möglichkeit einer Bestandesregulierung auf humane Art und Weise. Da es sich bei Grossraubtieren um eine neue Massnahme handelt und der Erfolg und die Kostenfolge solcher Eingriffe unbekannt sind, birgt dieser Punkt jedoch gewisse Gefahren.
Absatz 4
Die SVP Kanton Bern begrüsst, dass weitergehende Schutzmassnahmen im Bereich des Herdenschutzes nur dann definiert werden dürfen, wenn sie ein positives Kosten-Nutzenverhältnis aufweisen.
2.4 Befristung
Da eine grosse Unsicherheit bezüglich Wirkungsgrads der Massnahmen und deren Kosten bei der Sterilisierung besteht, unterstützen wir eine Sunsetklausel mit einer Befristung auf 8 Jahre.
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die SVP Kanton Bern dem vorliegenden Gegenvorschlag einer Regelung der Initiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand» auf Gesetzesebene umzusetzen, zustimmt.