Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG)
Die SVP Kanton Bern dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des oben erwähnten Vernehmlassungsverfahrens bestens. Gerne äussern wir uns fristgerecht zum neuen Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG).
Auf der Basis der Kantonsverfassung und der Empfehlung der GPK folgend wurde das titelerwähnte Gesetz neu ausgearbeitet. Es soll die fehlende gesetzliche Grundlage schaffen.
Der vorliegende Entwurf befriedigt allerdings nicht. Im Vortrag wird in mehreren Kapiteln dargelegt, dass sich der Kanton Bern auch künftig nicht näher in die Geschäfte der BLS einmischen möchte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Rollentrennung zwischen Eigner und Besteller oftmals nicht einfach ist. Gleichzeitig wird aber eine Untergrenze für die Beteiligung festgelegt und dabei ausgeblendet, dass die Gewährleistung des Versorgungsauftrags nicht allein von der Höhe der Beteiligung, sondern vielmehr vom festgelegten Rahmen abhängt. Hier ist das Gesetz zu überarbeiten.
Aus Sicht der bernischen SVP ist die Gesetzesgrundlage so auszugestalten, dass der Kanton dann eingreifen kann, wenn die Gewährleistung der mobilitätspolitischen Ziele des Kantons unter Berücksichtigung der raumplanerischen Aspekte durch die Tätigkeit der BLS oder ihrer Tochtergesellschaften gefährdet wird. Dazu gibt es gesetzgeberische Möglichkeiten, welche nicht nur an die Beteiligung gekoppelt sind. Diese sind zu nutzen. Zudem sollte das Gesetz Klarheit darüber schaffen, wie die nötige Aufsicht als Eigner des Kantons wahrzunehmen ist, was namentlich seitens GPK gefordert worden war, und wie der Grosse Rat und die Finanzkontrolle ihre Aufsicht als bzw. im Namen des Eigners wahrnehmen können.
In diesem Sinne weisen wir die Vorlage an den Regierungsrat zurück.
Auf eine Stellungnahme zu einzelnen Kapiteln oder Aussagen im Vortrag wird verzichtet.