Vernehmlassung
Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) (Änderung)
Die SVP Kanton Bern begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die kantonalen Pensionskassen. Besonders wichtig ist uns der neue Art. 6 Abs. 2, welcher besagt, dass bei zukünftig allfällig auszulagernden Organisationseinheiten auch die Rentenbezüger zur neuen Vorsorgestiftung der ausgelagerten Organisation wechseln müssen.
Die SVP begrüsst die Änderung in Art. 6 Abs. als zentraler Punkt der Gesetzesanpassungen und ist auch mit den übrigen vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.