Innovationsförderungsgesetz (IFG); Änderung
Diese Änderung sieht im Wesentlichen vor, dass die bisherige Prämisse der Wirtschaftsförderung, Finanzhilfen für innovative Projekte nur mittels einer Anschubfinanzierung zu leisten, geändert wird und neu auch Firmen, Institutionen oder Projekte mit längerfristigen, wiederkehrenden Beiträgen gefördert werden können.
Die SVP Kanton Bern lehnt diese vorgeschlagene Änderung des Innovationsförderungsgesetz vollumfänglich ab und fordert den Regierungsrat auf, die Gesetzesänderung nicht weiter zu verfolgen.
Dies aus folgenden Gründen:
- Gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen sind die Grundvoraussetzung für einen produktiven und wettbewerbsfähigen Standort. Wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen sind also die beste Standortpolitik. Standortförderung sollte diese nicht ersetzen. Dazu gehören namentlich wirtschaftsfreundliche Steuertarife. Der Kanton Bern ist gehalten, möglichst in diesem Punkt innovativ zu sein und die Unternehmenssteuern nachhaltig und langfristig zu senken.
- Darüber hinausgehende Standortpromotion und -förderungen sind jedoch ohnehin stets problematisch. Namentlich bei permanenten Förderungen wirtschaftlicher Aktivitäten. Beispielsweise sollten Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Interventionen vermieden, Bürokratie minimiert und Steuergelder effizient eingesetzt werden.
- Standortförderung sollte keine Industriepolitik betreiben. Standortförderer in Politik und Verwaltung betreiben aber häufig Industriepolitik, indem sie bestimmte «Modebranchen» selektiv fördern – von Nanotechnologie über erneuerbare Energien bis hin zu Cleantech oder Medizinaltechnik. Industriepolitik ist aber grundsätzlich problematisch, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen, zur Fehlallokation von Ressourcen und zur Verschwendung von Steuergeldern führt.
- Die vom Regierungsrat beabsichtige Änderung zielt offensichtlich – wenn auch nicht namentlich genannt – beispielsweise auf eine permanente Förderung von Sitem Insel hin. Gerade der Regierungsrat hat jedoch in der Vergangenheit bei Kreditbegehren für Sitem Insel stets darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Anschubfinanzierung handle. Hier muss nun Wort gehalten werden und Sitem Insel muss sich längerfristig selber am Markt behaupten können, wie das von Anfang an auch postuliert wurde.
Ferner steht auch die vorgeschlagene indirekte Änderung des Steuergesetzes (StG, BSG 661.11) mit der Erweiterung der Ausnahmetatbestände für die kommunale Liegenschaftssteuer quer in der Landschaft. Die Liegenschaftssteuer ist eine freiwillige Gemeindesteuer. Es bleibt unverständlich, weshalb der kantonale Gesetzgeber hier die Gemeinden zu einem Einnahmeverzicht zwingen will. Es bleibt den Betroffenen (Empfänger von Unterstützungsleistungen) immer noch offen, ein entsprechendes Steuererlassgesuch einzureichen, welches dann von der Standortgemeinde in freier Würdigung und gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen entschieden werden kann.
In diesem Sinne wiederholen wir aus obgenannten Gründen unsere Forderung, die vorgeschlagene Änderung des Innovationsförderungsgesetzes nicht weiter zu betreiben.