Vernehmlassung

Parlamentarische Initiative: «Mehrjahresbetrachtung bei der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung»

Die Schuldenbremsen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene wurden im Interesse eines gesunden Staatshaushalts in die Verfassungen aufgenommen. Die Schuldenbremsen haben entscheidend dazu beigetragen, dass Bund und Kanton auch in der gegenwärtigen Pandemie handlungsfähig blieben und weitreichende Unterstützungsmassnahmen beschliessen konnten. Für die SVP Kanton Bern sind die Schuldenbremsen im Grundsatz im Interesse eines langfristig leistungsfähigen Gemeinwesens unerlässlich. Für die SVP ist es zentral, dass die Schuldenbremse weiterhin ausschliesslich in der Verfassung und nicht auf Gesetzesstufe geregelt ist. Eine (teilweise) Verankerung auf Gesetzesstufe würde dieses wichtige Instrument abschwächen, da bei Änderungen neu das Referendum ergriffen werden müsste, anstatt dass es automatisch zu einer Volksabstimmung käme. Die SVP Kanton Bern würde dies dezidiert ablehnen.

Grundsätzlich kann die SVP Kanton Bern den Anlass und die Begründung für die vorgeschlagene Anpassung der Schuldenbremsen in der Kantonsverfassung nachvollziehen. Sie verschliesst sich einer diesbezüglichen Anpassung der Verfassung daher nicht grundsätzlich. Ebenso würdigen möchte die SVP Kanton Bern die seriösen Vorarbeiten durch die Finanzkommission.

Allerdings ist die SVP Kanton Bern ob der Vernehmlassungsvorlage etwas irritiert. Die vom Grossen Rat überwiesene Parlamentarische Initiative verlangte eine Mehrjahresbetrachtung bei der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung. Was nun namentlich in der Variante II vorliegt, ist im Ergebnis eine Abschaffung der Schuldenbremse. Insbesondere die Ersetzung des Bilanzüberschusses durch das Eigenkapital führt dazu, dass die Schuldenbremse der laufenden Rechnung überhaupt nicht mehr greifen wird. Dass in dieser Variante auch das Quorum für ein Abweichen von den verfassungsmässigen Vorgaben herabgesetzt werden soll, bestärkt die SVP Kanton Bern in ihrer Auffassung, dass massgebliche politische Kreise die Schuldenbremse gänzlich abschaffen bzw. aushebeln wollen.

Diese Ausgangslage verursacht in der SVP Kanton Bern ein Misstrauen der ganzen Vorlage gegenüber. Auch wenn sie den Argumenten für eine Anpassung Einiges abgewinnen kann und sie namentlich die Variante I als seriösen und tauglichen Vorschlag erachtet, kann die SVP Kanton Bern Ihnen im Lichte der Bestrebungen, die Schuldenbremse abzuschaffen oder auszuhebeln, im jetzigen Zeitpunkt keine Zustimmung zur Vorlage in Aussicht stellen. Denn eine Zustimmung käme für die SVP Kanton Bern von vornherein nur in Frage, wenn ein breiter politischer Konsens bestehen würde, dass die Schuldenbremse mittel- und langfristig bestehen bleiben wird. Aufgrund der Vernehmlassungsvorlage ist diese Voraussetzung für die SVP nicht erfüllt.

Die SVP möchte ausserdem darauf hinweisen, dass die Schuldenbremse von der Bevölkerung seinerzeit mit grossem Mehr angenommen worden war. Eine Anpassung der Verfassung müsste deshalb aus Sicht der SVP Kanton Bern nicht nur wohl begründet sein, sondern auch von einem breiten politischen Konsens getragen werden. Nachdem sich nicht einmal die Finanzkommission auf eine Variante einigen konnte, scheint auch diese Voraussetzung nicht erfüllt.

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