Vernehmlassung

Richtplan Kanton Bern, Vernehmlassung und öffentliche Mitwirkung zu den Richtplananpassungen 2016

Vorweg erlauben wir uns die Anmerkung, dass man vor lauter Sorge um den grundsätzlich berechtigten Schutz des Bodens leider deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist: Anstatt gezielt fruchtbaren Boden zu schützen und Entwicklungen auf weniger wertvollem Boden hin zu lenken Entwicklungen, würgen das eidgenössische und kantonale Regelwerk in der heutigen Form die Entwicklung in vielen Gemeinden und ganzen Regionen regelrecht ab. Dies zeigt sich in eklatanter Weise daran, dass diverse Gemeinden gezwungen sind, nach jahrelangem sorgsamem Umgang mit Fruchtfolgeflächen nun umsichtig gehütetes Bauland wieder auszuzonen. Andere Gemeinden und sogar Städte können dringend benötigtes Land nicht einzonen, obwohl landwirtschaftlich wenig ertragreicher Boden vorhanden wäre. Das Korsett ist deutlich zu eng und eine grundsätzliche Anpassung wäre dringend notwendig, um die derzeitige Fehlsteuerung zu beseitigen. 

Zu den vorgelegten Anpassungen haben wir folgende Bemerkungen:

 

Massnahme A_05

Wir begrüssen, dass die Arbeitszonenbewirtschaftung bereits jetzt bei allen Einzonungen zur Anwendung kommt, wie dies der Bundesrat fordert.

 

Massnahme A_08

Die in den RGSK 2. Generation vorgesehenen Gebiete werden folgerichtig in den Richtplan übernommen. Nicht bei allen Gebieten scheint jedoch der Grundsatz der Verdichtung und Angliederung an bestehende Siedlungsstrukturen sowie des haushälterischen Umgangs mit dem Boden gegeben zu sein. In der Umsetzung der konkreten Projekte ist dem Rechnung zu tragen.

 

Massnahme B_04

Mit den heutigen Mobilitätsbedürfnissen und der steigenden Bevölkerungszahl ist der Ausbau der Verbindungswege unumgänglich. Dabei wird der gezielte Ausbau des ÖV-Netzes auf Grund der Effizienz in der Flächennutzung von uns begrüsst. Es ist uns jedoch ein Anliegen, dass dabei wenn immer möglich auf die Qualität der Böden geachtet wird, welche für Projekte beansprucht werden, damit wertvolle landwirtschaftliche Flächen geschont werden können. Bei Trassen-Erweiterungen ist dies schwierig, da die bestehende Infrastruktur den Ort vorgibt. Bei anderen In­frastruktur-Vorhaben besteht aber Spielraum, der genutzt werden muss. Insbesondere beim Standort RBS Depot Bätterkinden bezweifeln wir, ob der optimale Standort gewählt wurde.

Es wäre unseres Erachtens jeweils prüfenswert, Vorhaben so oft sinnvoll und finanziell vernünftig auch unter der Erde zu realisieren, um das knappe Gut Boden zu schonen.

 

Massnahme C_04

Die Aufnahme der ESP-D Herzogenbuchsee Bahnhof sowie SAZ Ins Zbandmatte werden nicht bestritten, da dies der Umsetzung von Regierungsbeschlüssen entspricht.

ESP Stockmatte Niederbipp: Die Erschliessung ist abzustimmen mit Nachbargemeinden und dem Kanton Solothurn, auf die Schonung von Fruchtfolgeflächen ist zu achten.

 

Wohnnutzung in geeigneten ESPs

Die Bezeichnung von ESP mit Potential für Wohnnutzungen wird ausdrücklich begrüsst. Es bietet sich so die Möglichkeit, Wohn- und Arbeitsplatz-Kombinationen zu verbessern und so Pendelverkehr zu reduzieren. Wir sehen hier zudem grosses Potential für den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Eine Bauweise, welche in die Höhe strebt, ermöglicht gute Kombinationen, ohne zusätzlich Land zu beanspruchen. Zu nennen ist hier insbesondere der ESP Wankdorf, wo aus unserer Sicht grosses Potential bestünde, indem auf die bestehenden Bürogebäude weitere Geschosse an Wohnungen realisiert werden könnten. Es gibt noch bisher ungenützte Chancen. Die Planung und Koordination muss noch deutlich besser werden.

 

Massnahme C_15

Abfallanlagen: Der Kanton soll seine Aufgaben zusammen mit den Regional-Planungen bzw.
-Konferenzen vom Planungsprozess bis ins Bewilligungsverfahren besser wahrnehmen, sodass den Unternehmungen und Bauherren genügend Deponievolumen zur Verfügung steht. Wenn Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht gebracht werden, entsteht ein gesunder Markt.

 

Massnahme D_08

Wir haben Verständnis für die Schaffung von Halteplätzen für schweizerische und so weit machbar auch für ausländische Fahrende, um die aktuelle Problematik durch fehlende Plätze zu entschärfen. Wir lehnen es jedoch ab, dass Standplätze auf bewirtschaftetem Landwirtschaftsland realisiert werden. Es gibt genügend bereits versiegelte Flächen, welche hier genutzt werden können. Die vorgesehenen Plätze, ausser Muri, erfüllen diese Anforderungen, was zeigt, dass unser Anliegen umsetzbar ist. Wir fordern daher, auf den Platz in Muri zu verzichten und Alternativen zu suchen. Der Grundsatz des Kulturlandschutzes ist auch hier zu berücksichtigen.

Wir erachten in dieser Thematik auch die interkantonale Koordination als wichtig, denn es kann nicht sein, dass andere Kantone ihre Probleme auf den Kanton Bern abwälzen, ohne die Leistungen entsprechend zu entgelten.

Betreffend Kosten erlauben wir uns den Hinweis, dass die kantonalen Planungsverantwortlichen gut daran tun, auf überrissene Projekte wie den Durchgangsplatz für ausländische Fahrende in Meinisberg 2016 zu verzichten.

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