Kein akuter Handlungsbedarf beim bernischen Naturschutz
Die SVP ist der Auffassung, dass das geltende Naturschutzgesetz im Kanton Bern zielführend ist. Sie sieht daher keinen akuten Handlungsbedarf und ersucht den Regierungsrat, die Revisionsvorlage zurückzuziehen.
Naturschutz ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen und die meisten Aufgaben werden gemeinsam finanziert. Der Regierungsrat schlägt nun eine Revision des Naturschutzgesetzes vor, in welchem weitere Verpflichtungen für Gemeinden und Einschränkungen für Grundeigentümer gemacht werden sollen. Er verweist dabei auf die Entwicklungen.
Die bernische SVP beurteilt die Revision in ihrer Vernehmlassungsantwort kritisch. Das geltende Naturschutzgesetz schützt unsere Umwelt genügend und es braucht grundsätzlich keine weiteren Bestimmungen. Es besteht aktuell auch aus Sicht des übergeordneten Rechts kein dringender Handlungsbedarf. Die Strategie Biodiversität des Bundes wurde 2012 verabschiedet. Strategien sind aber keine zwingende rechtliche Grundlage und wenn die genannte Strategie eine Revision zwingend machen würde, hätte eine solche ja schon längst vorgenommen werden müssen.
Zudem schiesst die Vorlage weit über das Ziel bzw. die Lücken gemäss Sachplan Biodiversität 2019 des Kantons Bern hinaus, indem sie tief in die Eigentumsrechte eingreift. Die SVP fordert den Regierungsrat daher auf, die Vorlage zurückzuziehen und allenfalls abgespeckt wieder vorzulegen.