Wissen ist Macht!
Die mit der Revision von 2014 eingeführte Amtszeitbegrenzung in den Kommission des Grossen Rates ist eine Schwächung der Position der Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker. Die Regelung hat sich nicht bewährt, da immer wieder Know-How verloren geht und so die Regierung und die Verwaltung nicht auf gute Sparringpartner in der Kommission zählen können. Dies wäre aber wichtig, um frühzeitig Mängel in einer Vorlage zu erkennen und strategisch echt mitdenken zu können. Das Büro des Grossen Rates lehnt einen dazu eingereichten Vorstoss aber ab, mit einer äusserst dünnen Begründung.
Gemäss Artikel 45 der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) darf «ein Ratsmitglied höchstens acht Jahre lang derselben Kommission angehören». Diese Bestimmung wurde im Rahmen des neuen Parlamentsrechts eingeführt und trat 2014 zu Beginn der neuen Legislatur in Kraft. Es ist seitens der Ratsmitglieder vor allem eine unnötige Selbstbeschränkung. Im Idealfall sollten die Mitglieder einer Legislative ihre Rechte und Vorrechte nie einschränken, ausser aus offensichtlich organisatorischen Gründen, wie zum Beispiel eine Redezeitbegrenzung für ihre Voten im Parlament.
Diese unglückliche Begrenzung führt dazu, dass die Kommissionen und auch der Grosse Rat damit auf einen grossen Teil der zahlreichen Kompetenzen und auf das Know-How, über das die Parlamentarierinnen und Parlamentarier verfügen, verzichten. Es ist beispielsweise sehr bedauerlich, wenn ein Finanzspezialist oder eine Gesundheitsspezialistin die Finanzkommission bzw. die Gesundheits- und Sozialkommission einzig aufgrund der zeitlichen Angehörigkeit nach acht Jahren verlassen müssen und sich in einer Kommission wiederfinden, die weniger den Kompetenzen oder dem beruflichen Hintergrund entspricht. In der neuen Legislatur (ab Juni 2022) müssten mit der neuen Regelung in einigen Kommission über ein Drittel der Mitglieder zwangsausgetauscht werden (teilweise sogar Präsident/in und Vizepräsident/in zeitgleich).
Die Begründung für die Ablehnung der zu diesem Thema eingereichten Motion ist äusserst dünn ausgefallen. Dies weckt den Verdacht, dass einige Büromitglieder vor allem um die Macht ihrer Regierungsratsmitglieder fürchten. Das letzte Wort zur eingereichten Motion wird aber glücklicherweise der Grosse Rat haben.