Medienmitteilung

Zur Teilrevision des FILAG: Erfüllt! Endlich mehr Fairness beim Lastenausgleich!

Die bernische SVP begrüsst die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Sie bringt endlich mehr Fairness für die Städte Burgdorf und Langenthal. Bisher wurden deren längst anerkannte Zentrumslasten im Vergleich mit den Städten Bern, Biel und Thun  nur ungenügend abgegolten. Nun soll sich dies endlich ändern. Die Vorlage, welche der Regierungsrat präsentiert, erfüllt die Erwartungen vollumfänglich.

Der Grosse Rat hat in der letzten Herbstsession den Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat  eine Vorlage zur Anpassung des FILAG zu unterbreiten, welche neben den Gemeinden Bern, Biel und Thun auch für die Gemeinden Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung der Zentrumslasten vorsieht. Mit dieser Gesetzesrevision wird dies umgesetzt. Burgdorf und Langenthal sollen nun auch eine solche Pauschalabgeltung erhalten. Dies ist fair und richtig.

Die SVP begrüsst auch, dass die Zentrumslasten künftig mit dem genauen Frankenbetrag im Gesetz selbst verankert werden. Dies macht das System übersichtlicher und berechenbarer. Aus Sicht der SVP richtig und wichtig ist auch, dass der Finanzausgleich künftig endlich die hohe Steuerkraft der Stadt Bern in die Abgeltung mit einbezieht. Bei der Mindestausstattung und beim geographisch-topografischen Ausgleich ist heute anerkannt, dass Gemeinden in einer guten finanziellen Situation und mit hoher Steuerkraft Zahlungen gekürzt werden. Diese Kürzungen zielen auf ländliche Gemeinden ab. Die Revision überträgt diesen Gedanken nun auch auf die Zentrumslastenabgeltung für urbane Gemeinden. Das ist auch insoweit sachgerecht, weil die durch die Zentrumslastenabgeltung (mit-)finanzierten Angebote gute Steuerzahlende anziehen.

Die SVP unterstützt die vorliegende Teilrevision vollumfänglich. Aufgrund der weitgehend technischen Natur der Vorlage und weil sie bereits einen austarierten Kompromiss darstellt, schlägt die SVP eine Inkraftsetzung bereits per 1. Januar 2026 vor.

Zur Vernehmlassungsantwort gelangen Sie hier.

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