Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (KLwG)
Grundsätzlich begrüsst die SVP den weiteren Schritt betreffend Digitalisierung bei den Verwaltungsabläufen in der Landwirtschaft. Auch die erweiterte Nutzung für Dritte von bereits heute erfassten Daten ist aus unserer Sicht grundsätzlich sicherlich sinnvoll. Die Zustimmung der Betroffenen muss aber, wie im Vortrag zur Gesetzesvorlage erwähnt, immer vorausgesetzt werden. Nicht unbedenklich scheint uns die Weitergabe der Daten ohne explizite Einwilligung des Bewirtschafters an private Kontrollorganisationen, welche öffentlich-rechtliche Kontrollen durchführen (Art. 45 Abs. 3 Buchstabe b). Dasselbe gilt natürlich auch für die Weitergabe der Daten an die Verbände und Produzentenorganisationen. Die Datenhoheit muss bei den Produzenten bleiben, das Gesetz ist diesbezüglich anzupassen. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes müssen auch im Bereich der Landwirtschaft zu gelten.
Die geplanten Anpassungen dürfen auch nicht zu einer weiteren Ausdehnung von Aufzeichnungspflichten in der Landwirtschaft führen. Der administrative Aufwand in der Landwirtschaft ist schon heute sehr aufwendig und komplex.