Vernehmlassung

Gegenvorschlag zur Initiative “Mühleberg vom Netz“

Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Initiative „Mühleberg vom Netz“ / Ergänzung der Kantonsverfassung

 

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Gegenvorschlag der Regierung des Kantons Bern Stellung nehmen zu können.

 

Einleitung

Im Februar 2012 reichte ein Komitee die Initiative „Mühleberg vom Netz“ ein. Die Initiative verlangt, dass der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär der BKW dafür sorgt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) sofort ausser Betrieb genommen wird.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun beschlossen, der Initiative einen Gegenvorschlag entgegen zu setzen, welcher fordert, dass das KKM so rasch wie möglich, jedoch spätestens bis 2022 abgeschaltet werden soll.

 

Haltung der SVP des Kantons Bern

Die SVP des Kantons Bern lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag des Regierungsrates klar ab.

Das Abstimmungsergebnis vom 3. März 2013 hat klar gezeigt, dass die Bernerinnen und Berner in Sachen Energiepolitik keinen Alleingang, keine unbesonnen Vorentscheide und bestimmt auch keinen Gegenvorschlag wollen, welcher einen Kompromiss darstellen soll, aber Teil einer ideologischen Salamitaktik der Berner Regierung ist.

Die BKW schreibt in ihrer Medienmitteilung vom 6. März 2013 zum Gegenvorschlag, dass ein Schliessungszeitpunkt 2022 eine mögliche Lösung sein kann, dass sie aber eine möglichst grosse unternehmerische Handlungsfreiheit wünscht – dem ist Rechnung zu tragen.

Das KKM soll im Interesse der Versorgungssicherheit, der rund 500 direkten und indirekten Arbeitsplätze und des bernischen Volksvermögens solange weiter betrieben werden, wie dies dessen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit erlaubt.

Starre Laufzeitbegrenzungen für das KKM, wie es Initiative und Gegenvorschlag fordern, schränken die unternehmerische Handlungsfreiheit ein, erhöhen weder die Rechts- noch die Planungssicherheit und bergen zudem die Gefahr von teuren Schadenersatzklagen.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP jede Befristung der KKW-Laufzeiten vehement ab.

 

Fakten

Nachfolgend einige Fakten und Bemerkungen, welche die klare Haltung der SVP des Kantons Bern unterstützen:

 

  • Die bernische Energiewirtschaft braucht klare Rahmenbedingungen, auch bezüglich des Weiterbetriebs des KKW Mühleberg. Diese Voraussetzungen sind nötig, um das Vertrauen und die Investitionsbereitschaft der Branche wieder herzustellen.
  • Eine politisch motivierte Laufzeitbeschränkung für das KKM wäre auch mit Blick auf die „Energiestrategie 2050“ des Bundesrates fehl am Platz. Der Bundesrat verzichtet nämlich explizit auf eine Befristung und strebt einen geordneten Ausstieg aus der Kernenergie an.
  • Starre Laufzeitbegrenzungen sind auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen nicht erforderlich. Gutachten und Stellungnahmen des ENSI und von internationalen Experten zeigen: Das KKM ist – dank laufender Nachrüstungen und einer hohen Sicherheitskultur – sicher. Auch ein Vergleich der EU-Stresstestdaten zeigt: Die Schweizer KKW schneiden sehr gut ab. Unabhängig von der Frage der Laufzeiten hat das ENSI bei Sicherheitsmängeln jederzeit die Möglichkeit, die KKW vom Netz zu nehmen.
  • Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass der Kanton Bern im Unterschied zu den anderen KKW-Standortkantonen Aargau und Solothurn einen Sonderzug fahren will, welcher die BKW schwächt und sie gegenüber den beiden anderen grossen Stromproduzenten und KKW-Betreibern Alpiq und Axpo benachteiligt.
  • Das KKM deckt rund 40% der Stromnachfrage im BKW-Versorgungsgebiet ab. Es leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit im Grossraum Bern und in der Nordwestschweiz.
  • Bei einer frühzeitigen, politisch motivierten Ausserbetriebnahme müsste die BKW den fehlenden Strom importieren, zumeist aus ausländischen KKW, Gas- und Kohlekraftwerken, was bestimmt nicht im Interesse der Bernerinnen und Berner sein kann.
  • Im Weiteren ist die SVP überzeugt, dass die Initiative und der Gegenvorschlag gegen Bundes- und Verfassungsrecht verstossen, weil es die ausschliessliche Kompetenz des Bundes ist, Laufzeiten von Kernkraftwerken festzulegen und weil individuell-konkrete Anordnungen nicht Gegenstand von generell-abstrakten Bestimmungen sein können.

 

Fazit

Aus all diesen Gründen und Fakten kommt die SVP des Kantons Bern klar zu Schluss, dass sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag vehement abzulehnen seien.

 

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Bern

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