Vernehmlassung

Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG)

Die SVP Kanton Bern weist die Vorlage klar zurück und wird auf das Geschäft nicht eintreten. Im Falle einer Verabschiedung der geplanten massiven staatlichen Eingriffe behält sich die SVP vor, das Referendum zu ergreifen.

 In der kantonalen Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 wurde das heute geltende KEnG gutgeheissen. Der Regierungsrat bezeichnet dieses als ein „zukunftsweisendes Gesetz“, das sich „bewährt“ habe. Vor diesem Hintergrund ist die nun vorliegende Stossrichtung der Teilrevision kaum nachzuvollziehen. Der Regierungsrat scheint bereits vergessen zu haben, dass in der genannten Volksabstimmung von 2011 mit 79 Prozent Ja-Stimmen ein Volksvorschlag angenommen wurde, der die vom Regierungsrat und vom Grossen Rat gewollte Stromsteuer ebenso ablehnte wie ein GEAK-Obligatorium. An diese klare Haltung des Volkes sei der Regierungsrat erinnert. Die vorgeschlagenen massiven staatlichen Eingriffe stehen völlig quer in der Landschaft, namentlich die Vorschriften für Privateigentümer zur Eigenproduktion von Strom (Neubauten sollen einen Teil des Strombedarfs selber produzieren), zum Strom-Mix (in Wohnbauten soll beim Ersatz fossilbetriebener Heizsysteme zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen) oder die Sanierungspflicht für zentrale Elektroboiler und ein Installationsverbot von Ölheizungen in neuen Wohnbauten.

Im Vortrag des Regierungsrates wird interessanterweise auf die Energiestrategie 2050 des Bundes hingewiesen, welche im Herbst 2016 vom National- und Ständerat verabschiedet wurde und zum Ziel hat, den Energie- und Stromverbrauch deutlich zu reduzieren. Diese Strategie setzt auf Regulierungen, Abgabenerhöhungen und massive Subventionen. Sie steht v.a. unter dem Vorzeichen von links-grünen Utopien. Von Beginn weg wurden kritische Expertenmeinungen ausgeblendet. Die SVP hat mit Partnern das Referendum gegen die Energiestrategie ergriffen. Das Volk dürfte auch hier das letzte Wort haben, das heisst, hier wird auf eine Vorlage verwiesen, welche noch gar in Kraft ist.

Die SVP lehnt sämtliche vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderungen ab, insbesondere:

  • einen Zwang zum Anschluss an ein Fernheizungsnetz (Art. 13)
  • einen Zwang zum Bau von Heizwerken bei Gesamtüberbauungen (Art. 15)
  • einen Zwang zu einem obligatorischen GEAK (Art. 36)
  • einen Zwang zu einem Anteil Eigenstrom-Erzeugung bei Neubauten (Art. 39)
  • ein Verbot von Ölheizungen bei Neubauten (Art. 40)
  • ein Verbot von Elektroboilern in Wohnbauten (Art. 40)
  • einen Zwang von Null-Energiegebäude bei Neubauten (Art. 42)
  • einen Zwang, für kommunale Gebäude höhere Gebäudestandards vorzuschreiben  (Art. 52)

Bei all der Regulierungswut des Staates (Bund und Kanton) geht vergessen, dass auf freiwilliger Basis bereits sowohl von Hauseigentümern, aber v.a. auch von der Wirtschaft sehr viele Massnahmen zur Energieeffizienz ergriffen und umgesetzt wurden.

Die SVP ist überzeugt, dass freiwillige Massnahmen und Anreizsysteme (Steuerabzüge) den vorgeschlagenen Zwängen und Verboten in jedem Fall vorzuziehen sind. Die SVP vermisst, dass solche Denkansätze keinen Eingang in die Thematik gefunden haben.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des KEnG müsste ein riesiger zusätzlicher kantonaler und kommunaler Kontrollapparat aufgebaut werden, was zusätzliche Kosten für den Steuerzahler bedeuten würde. Schon aus diesem und all den vorgängig genannten Gründen lehnt die SVP die vorgeschlagene Gesetzesrevision in allen Teilen ab, wird auf das Geschäft nicht eintreten und behält sich das Referendum vor.

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