Medienmitteilung

Volksentscheid muss respektiert werden

Die SVP Kanton Bern wehrt sich dagegen, dass die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuersenkung wiederholt wird. Es gab keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten, welche eine Nachzählung nötig gemacht hätten. Allein auf Grund des knappen Resultats sollte nachgezählt werden. Da dies nun nicht möglich ist, ist der Volksentscheid umzusetzen. Sollte sich die Regierung am 17. August für eine Wiederholung der Abstimmung aussprechen, behält sich die SVP weitere Schritte ausdrücklich vor.

Das Stimmvolk hat entschieden, dass die Motorfahrzeugsteuer gesenkt werden soll und die Bürgerinnen und Bürger künftig verursachergerecht nicht mehr Steuern zahlen müssen, als für den Strassenunterhalt nötig ist. Gegen diesen Entscheid wurde aus ideologischen Gründen von den Jungen Grünen Beschwerde geführt, und das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass es der Klarheit diene, wenn angesichts des knappen Resultats nachgezählt werde.

Schon der Entscheid, allein deshalb nachzuzählen, weil ein knappes Resultat vorliegt, schwächt das Vertrauen in die direkte Demokratie. Das Instrument der Nachzählung ist dann angebracht, wenn der begründete Verdacht besteht, dass grobe Fehler oder Unregelmässigkeiten passiert sind. Das Verwaltungsgericht hat dennoch entschieden, es sei nachzuzählen. Nun kann dieser Entscheid jedoch nicht umgesetzt werden, weil zahlreiche Stimmzettel bereits vernichtet wurden. Die Bürgerinnen und Bürger sind somit noch länger der Unsicherheit ausgesetzt, wie hohe Motorfahrzeugsteuern sie nächstes Jahr zu bezahlen haben. Das Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlage für die Motorfahrzeugsteuer ist für Januar 2012 vorgesehen. Eine Wiederholung der Abstimmung würde bedeuten, dass ein fristgerechtes Inkrafttreten nicht mehr möglich ist und Bürgerinnen und Bürger länger höhere Motorfahrzeugsteuern zahlen, als für den Strassenunterhalt nötig ist.

Eine Wiederholung der Abstimmung würde zudem bedeuten, dass Gemeinden und Kanton mit einem Zusatzaufwand belastet werden, und dies mitten in der aufwändigen Zeit rund um die eidgenössischen Wahlen. Da bislang keine anderen Abstimmungen vorgesehen sind, käme es zu einem zusätzlichen Abstimmungsgang, verbunden mit den entsprechenden Kosten.

Die Situation ist auch für die Volksrechte und den Initianten des Volksvorschlages, Hannes Flückiger, unbefriedigend. Eine neue Abstimmung heisst: Hohe Kosten und grosser Arbeitsaufwand für einen neuen Abstimmungskampf in einer Frage, die bereits entschieden wurde. Der Begriff ideologische Zwängerei drängt sich unweigerlich auf.

Die SVP Kanton Bern wehrt sich dagegen, dass Volksentscheide nur auf Grund des knappen Resultats in Frage gestellt werden. Es ist absolut unhaltbar, nun allein auf Grund des knappen Resultats sogar die Abstimmung zu wiederholen. Würden alle Abstimmungen wiederholt, wenn das Resultat knapp ist, würde im Kanton Bern das Vertrauen in die Demokratie zerstört. Eine Abstimmung würde dasselbe Resultat bringen wie die erste Abstimmung. Sie ist also eine unnötige, teure Übung, die lediglich einzelnen Parteien als Wahlkampfpropaganda dienen würde. Die SVP Kanton Bern fordert daher, dass der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vom Februar nun, da eine Nachzählung nicht mehr möglich ist, umzusetzen ist. Sollte sich die Regierung am 17. August für eine Wiederholung der Abstimmung aussprechen, behält sich die SVP weitere Schritte ausdrücklich vor.

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