Medienmitteilung

Zur Medienkonferenz von Regierungsrätin Egger-Jenzer gegen Mühleberg: Pflicht zur objektiven Information klar verletzt

Die SVP Kanton Bern ist empört über das Verhalten von Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer im Abstimmungskampf um den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg. Die Falschinformationen und die offensive Abstimmungskampagne, welche sie als Regierungsrätin betreibt, sind inakzeptabel. Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer missachtet ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur objektiven Information. Die SVP Kanton Bern wird eine Stimmrechtsbeschwerde prüfen.
Die Regierung hintertreibt seit Wochen systematisch den Beschluss des Grossen Rates zum Ersatz des Kernkraftwerks Mühlebergs, indem der Regierungspräsident und die für die Energiepolitik zuständige Regierungsrätin Egger-Jenzer keine Gelegenheit auslassen, um ihre rein ideologisch begründete negative Haltung zu Mühleberg darzulegen. Mit der heutigen Medienkonferenz hat Regierungsrätin Egger-Jenzer endgültig alle ihr auferlegten Grenzen einer objektiven Berichterstattung überschritten und sich in untolerierbarer Weise auf die Seite der ideologischen Propagandisten gestellt. Von einer objektiven Information zum Thema Mühleberg kann nicht mehr die Rede sein. Sachliche Argumente und Fakten, welche die Behauptung, es brauche Mühleberg nicht mehr, klar widerlegen, fehlen gänzlich. Obwohl die objektiven Fakten klar für den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg durch die neue Generation von Kernkraftwerken sprechen, behauptet die Regierung ohne jegliche sachliche Untermauerung, es brauche keine Kernenergie mehr. Tatsache ist, dass die Versorgung ohne den Ersatz von Mühleberg nicht gesichert ist.
Das Bundesgericht hat mehrfach festgehalten, dass aus Art. 34 Abs. 2 BV eine Verpflichtung der Behörden auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen folgt (BGE 121 I 138). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind zwar behördliche Interventionen in den Meinungsbildungsprozess vor Sachabstimmungen zulässig. Dazu gehören namentlich die Abstimmungserläuterungen der Exekutive, in denen eine Vorlage zur Annahme oder Ablehnung empfohlen wird. Hingegen stellt es eine unerlaubte Beeinflussung dar, wenn die Behörde ihre Pflicht zu objektiver Information verletzt und über den Zweck und die Tragweite der Vorlage falsch orientiert. Dem Erfordernis der Sachlichkeit genügen Informationen, wenn die Aussagen wohl abgewogen und trotz einer gewissen Überspitzung nicht unwahr und unsachlich bzw. lediglich ungenau und unvollständig sind (BGE 130 I 290 S. 294). Diese Grenze wurde mit der heutigen Medienkonferenz, in welcher die Kernkraft unter anderem als \“uralte\“ und für die Versorgung \“unnötige Technologie\“ bezeichnet wird, aus Sicht der SVP Kanton Bern klar überschritten. Die SVP sieht sich daher gezwungen, eine Stimmrechtsbeschwerde zu prüfen.
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