Die weiteren Massnahmen der SVP in Sachen Motorfahrzeugsteuer: Weiterzug an das Bundesgericht
Die SVP Kanton Bern ist nach wie vor fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Bernische Bevölkerung so rasch als möglich nur noch so viel Motorfahrzeugsteuer zahlt, wie zum Unterhalt der Infrastruktur nötig ist. Sie zieht zu diesem Zweck auch den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter. Mit diesem Vorgehen liegen dem Bundesgericht nun alle entscheidenden Fragen vor und sind dort zu entscheiden.
Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in Zusammenhang mit dem Nichteintretensentscheid auf die Beschwerde der SVP Kanton Bern zeigen, dass dem Regierungsrat alle Möglichkeiten offen standen: Die Wiederholung der Abstimmung anstelle der unmöglich gewordenen Nachzählung war somit kein zwingender Schluss.
Alle Augen sind nun auf das Bundesgericht gerichtet. Dies gilt umso mehr, als der Initiant des Volksvorschlages inzwischen auch den Beschluss des Grossen Rates, das Inkrafttreten der Motorfahrzeugsteuer um ein weiteres Jahr zu verschieben, mit einer Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten hat. Dieses muss in dieser wohl einmaligen Konstellation entscheiden, wie den verfassungsmässigen politischen Rechten der Stimmbürger am besten Rechnung zu tragen ist. Nach Ansicht der Beschwerdeführer gibt es darauf nur eine Antwort: Das ordnungsgemäss zu Stande gekommene Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011 muss bestätigt und die Vorlage rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden.